Grundlage der Analysen digitaler Beweismittel bildet die forensisch korrekte Sicherung der Datenträger. Unter Einhaltung der chain-of-custody werden mit spezieller Hardware oder Software bitweise Abbilder (Images) der Datenträger erstellt. Unser Know-How und die eingesetzte Technik ermöglicht es uns Post-Mortem- sowie Live-Sicherungen an den gängigsten System durchzuführen.
Wir bieten Ihnen das gesamte Spektrum der digital-forensischen Analyse für die Bereiche der Windows-, Macintosh- und Linux-Betriebssysteme (für PCs) sowie für iOS- und Android-Systeme im Bereich der Mobilfunk-Forensik. Der Umfang der Analyse variiert, je nach Auftrag, von der aufbereiteten Datenbereitstellung bis hin zur vollumfänglichen
Wir bieten Ihnen das gesamte Spektrum der digital-forensischen Analyse für die Bereiche der Windows-, Macintosh- und Linux-Betriebssysteme (für PCs) sowie für iOS- und Android-Systeme im Bereich der Mobilfunk-Forensik. Der Umfang der Analyse variiert, je nach Auftrag, von der aufbereiteten Datenbereitstellung bis hin zur vollumfänglichen Analyse. Die Ergebnisse werden in einem gerichtsverwertbaren Gutachten dargelegt.
In Gutachten werden die Ergebnisse verständlich, objektiv und aussagekräftig dargelegt. Das Gutachten dient als Grundlage zur Beantwortung der sieben kriminalistischen W-Fragen.
Der Fokus bei der Erstellung der Gutachten liegt neben der fachlichen Korrektheit auf der Verständlichkeit für Techniker sowie Nicht-Techniker.
Selbstverständlich
In Gutachten werden die Ergebnisse verständlich, objektiv und aussagekräftig dargelegt. Das Gutachten dient als Grundlage zur Beantwortung der sieben kriminalistischen W-Fragen.
Der Fokus bei der Erstellung der Gutachten liegt neben der fachlichen Korrektheit auf der Verständlichkeit für Techniker sowie Nicht-Techniker.
Selbstverständlich vertreten wir die von uns erstellten Gutachten auch vor Gericht.
Wir sind spezialisiert auf die Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden. Im Bereich der Analyse von sexuellen Missbrauchshandlungen sowie dem Nachweis von Besitz- und Verbreitungshandlungen von kinder- und/oder jugendpornographischen Schriften (§§ 176ff. und §§ 184ff. StGB) werden relevante Dateien anhand der Tanner-Kriterien kategorisiert und eingestuft.
Wir beraten Sie gern im Vorfeld zu geplanten Durchsuchungs- oder Datensicherungs-maßnahmen zur gerichtsfesten Sicherung und Sicherstellung digitaler Beweismittel.
Unsere langjährige Erfahrung im Bereich der
IT-Forensik innerhalb von Strafverfolgungs-behörden hilft uns dabei, Sie mit unserem umfangreichen Wissen zu unterstützen ihre Prozesse im Bereich der Bearbeitung von digitalen Beweismitteln zu optimieren.
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